Für die Fort- und Weiterbildungen des pantharei-Institutes ist es möglich, die staatliche Bildungsprämie bis 500€ in Anspruch zu nehmen. Die Bildungsprämie ist eine staatliche Förderung, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis max. 500€ abdeckt. Bedingungen sind, dass Sie erwerbstätig sind und ein Brutto- Jahreseinkommen von max. 25.600 als Einzelperson bzw. 51.200 € für Verheiratete haben. Konkret bedeutet das, dass Sie z.B die Kosten der Weiterbildungen der “Grundstufe” in Höhe von 1000.-€ mit 500.-€ gefördert werden können. Die Prämie muss vor Anmeldung zur Weiterbildung bei einer Beratungsstelle beantragt werden und ist ab diesem Zeitpunkt maximal für ein Jahr entweder für Einzelfortbildungen oder aufeinander aufbauende Seminare gültig. Pro Kalenderjahr können sie einmal ihre Beratungsstelle aufsuchen.
Da diese Prämie recht neu ist, liegen bei uns erst wenige Erfahrungswerte vor. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Ausführungen übernehmen können. Informationen zur Bildungsprämie entnehmen Sie der Website www.bildungspraemie.info. Für Ihre persönliche Beantragung wenden Sie sich an die zuständigen Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.